Ablauf
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Verordnung und Vorbereitung
Damit Sie eine logopädische Therapie beginnen können, benötigen Sie vor Therapiebeginn eine Verordnung von Ihrem Arzt/ Ihrer Ärztin (aus dem Fach der Neurologie, HNO, Kinderheilkunde, Allgemeinmedizin oder Zahnmedizin) – in der Regel für 10x logopädische Therapie á 60 Minuten.
Diese Verordnung ist, für eine spätere Kostenrückerstattung, vorab bei Ihrer Krankenkasse einzureichen und bewilligen zu lassen (gilt derzeit nur für KFA und SVS).
Bitte nehmen Sie zur ersten Einheit die Verordnung, sowie – falls vorhanden – aktuelle medizinische Unterlagen mit.
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Terminvereinbarung
Kontaktieren Sie mich und vereinbaren Sie einen Termin für ein Erstgespräch. Nutzen Sie dafür direkt das Kontaktformular oder meine Kontaktdaten:
E-Mail: logopaedie.poelzl@outlook.com
Telefon: +43 660 965 96 82
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Verrechnung
Ich bin Wahllogopädin aller Krankenkassen.
Dies bedeutet, dass die Therapiekosten in einem ersten Schritt selbst von Ihnen bezahlt werden. Bei mir ist sowohl die Bezahlung in bar, mit Bankomatkarte oder per Überweisung möglich. Sie erhalten eine Honorarnote und reichen diese zusammen mit der (bewilligten) Verordnung bei Ihrer Krankenkasse ein und bekommen von Ihrer Krankenkasse einen Anteil der Therapiekosten erstattet. Zusatzversicherungen erstatten, sofern Logopädie darin inkludiert ist, den Rest der Behandlungskosten.
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Absagen
Sollten Sie einen Termin doch nicht wahrnehmen können, bitte ich Sie, den Termin 24h vorher abzusagen, andernfalls bitte ich um Ihr Verständnis, dass ein Ausfallshonorar in Rechnung gestellt wird. Sie können mich telefonisch (auch per SMS) unter +43 660 965 96 82 oder per Mail unter logopaedie.poelzl@outlook.com erreichen.